Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:

 

- bis 31.12.2017:         Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 10%

 

Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.

 


Frau Franz erläuterte noch einmal die vergangenen Staffelungen und bestätigte, dass fast 90 % der Ausgleichsbeträge bezahlt sind.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf merkte an, dass er die persönliche Kontaktaufnahme mit den noch ausstehenden Eigentümern wünscht. Frau Franz bestätigte dieses Vorgehen und fügte an, dass auch Beratungsgespräche angeboten werden.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach, ob Härtefälle bekannt sind. Herr Opitz und Frau Franz verneinten dies.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0