Sitzung: 26.10.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 106/2017
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:
- bis 31.12.2017: Reduzierung
des Ausgleichsbetrages um 10%
Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.
Frau Franz erläuterte noch
einmal die vergangenen Staffelungen und bestätigte, dass fast 90 % der
Ausgleichsbeträge bezahlt sind.
Herr Stadtrat Bräunsdorf
merkte an, dass er die persönliche Kontaktaufnahme mit den noch ausstehenden
Eigentümern wünscht. Frau Franz bestätigte dieses Vorgehen und fügte an, dass
auch Beratungsgespräche angeboten werden.
Herr Stadtrat Schürer
fragte nach, ob Härtefälle bekannt sind. Herr Opitz und Frau Franz verneinten
dies.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
21 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |