Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 099/2017-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2019 als Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß §8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

 


Herr Opitz sprach kurz zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Eckoldt dankte für die gute Ausarbeitung und vergewisserte sich, ob die Tagespflege mit bedacht wurde.

 

Herr Stadtrat Hesse lobte die Arbeit der Verwaltung ebenfalls bat aber darum, die sich immer schneller ändernden Lebens- und Wohnsituationen zu bedenken. Außerdem sollte immer das Personal für Betreuung sichergestellt werden können. Herr Opitz erklärte darauf, dass die Bedarfsplanung mehrere Zwecke zu erfüllen hat.

 

Herr Stadtrat Bläsner sprach das Thema „Doppelnutzung“ des Hortes in der Bruno-Gleißberg-Schule an. Herr Opitz erläuterte u.a., dass es ein Konzept zur Raumnutzung  gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0