Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der nächsten Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende Beschlüsse in Bezug auf das Bauvorhaben „Erweiterung Sonnenhof“ zu fassen:

 

  1. Die Mietergespräche werden ausgesetzt bis die Planung soweit fortgeschritten ist, dass jedem Mieter ein verbindlicher Mietpreis (Kaltmiete) genannt werden kann.

 

  1. Bei der Planung der Umbaumaßnahmen werden die zur Zeit vermieteten Wohnungen gesondert betrachtet, um den derzeitigen Mietern im Mietpreis entgegenzukommen. Wohnungsindividuelle Modernisierungen werden ggf. bis zu einem Mieterwechsel verschoben. Dies ist mit dem aktuellen Mieter abzusprechen.

 

  1. Den jetzigen Mietern, die sich nachweislich den nach dem Umbau erhöhten Mietzins nicht leisten können, wird ein Rabatt in Höhe der Differenz zu ihrem alten bzw. akzeptierbaren Mietpreis gewährt. Der Nachweis muss jährlich vom Mieter erbracht werden.

 

  1. Das Kostenmodell des Gemeindezentrums wird überarbeitet. Ziel ist die optimale Erhebung der Betreungspauschale ab der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zu erreichen.

 


Nachfolgend ergriff Herr Stadtrat Thiele als Antragsteller zum Antrag die Möglichkeit noch etwas zu sagen. Er sprach unter anderem davon, dass das seniorengerechte Wohnen gebraucht wird aber auch das die WVH gegenüber den 91 Mietern eine soziale Verantwortung hat.. Zudem ging er noch einmal gesondert auf die 4 einzelnen Punkte des Beschlusstextes ein. Herr Opitz erklärte darauf, dass das Projekt Sonnenhof II bereits mit den Finanzplan 2013 vorgestellt wurde. Auch dass die Gesprächsprotokolle keine Kündigungen sind, betonte er. Er gab weiterhin zu Bedenken, dass den Mietern mehrere Alternativwohnungen angeboten werden und auch die Umzugskosten getragen werden. Herr Opitz sagte außerdem dass bei der Servicepauschale eine gewisse Flexibilität zugesichert wurde.

 

Danach berichtete Frau Ruffani vom derzeitigen Bearbeitungsstand und den Mietergesprächen. Dabei erklärte Sie unter anderem, dass diese gut angenommen werden. Auch zu einer Einigung zur Zahlung der Servicepauschale sei es gekommen.

 

Herr Stadtrat Schürer ging noch einmal auf den Werdegang des Antrages und der vorherigen Petition ein.

 

Herr Stadtrat König fragte insbesondere nach der Anzahl der bereits freigelenkten Wohnungen. Dabei handelt es sich um bisher 33 Wohnungen, laut Frau Ruffani.

 

Herr Stadtrat Bläsner erinnerte diese Angelegenheit nicht zu emotionsgeladen zu betrachten, da die Fakten zum Projekt bereits länger schon bekannt sind. Er sprach von Kommunikationsproblemen und dass es künftig noch eher Informationen zum Bau geben könnte, um solche langwierigen Diskussion und Anträge zu vermeiden. Er äußerte seine ablehnende Haltung gegen den Antrag.

 

Um welchen Mietzins sich bei einer anderen Baumaßnahme handelte, interessierte Herrn Stadtrat Wolf. Außerdem regte er ebenso an, künftig noch eher über solche Großprojekte informiert werden zu wollen. Er äußerte jedoch kritisch den angewandten Methoden zur Freilenkung der Wohnungen und sprach von „chinesischen Verhältnissen“. Jedoch widersprach er dem durch die Presse öffentlich gemachten Misstrauen gegenüber der WVH.

 

Herr König richtete an Frau Ruffani die Frage, ob es überhaupt technisch möglich wäre, dass während der Baumaßnahme jemand im Gebäude wohnen kann. Dies wurde grundsätzlich verneint.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers hinterfragte, ob bereits ein Planungsbüro zur preislichen Gegenüberstellung beauftragt wurde. Frau Ruffani erklärte, dass bereits ein Planungsvertrag abgeschlossen wurde und nun die Planungen laufen. Sobald es erste Ergebnisse gibt, wird darüber öffentlich informiert, sagte Frau Ruffani.

 

Herr Stadtrat Lindner reagierte schockiert über den Vergleich des Herrn Wolf und wies diesen ausdrücklich zurück..

 

Herr Stadtrat Eckoldt erklärte ebenso dass es sich bei dem Antrag um kein Misstrauensantrag gegenüber der WVH handelt. Er bat u.a. darum sich die Angelegenheit noch einmal anzuschauen und damit den Gesamtrahmen zu überprüfen, um höhere, nicht eingeplante Baukosten wie beim Sonnenhof I zu vermeiden.  Dazu berichtete Frau Ruffani, dass derzeit die Baukosten des Sonnenhof I mit weiteren Zuschlägen hochgerechnet wurden.

 

Herr Wolf regte an auch diesmal wieder Fördermittel zur den Umbau in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Opitz bat nun um den Abschluss der Diskussionsrunde. Daraufhin stellte Herr Schürer den Antrag auf namentliche Abstimmung des Beschlusses. Mehr als 1/5 der Mitglieder des Stadtrates signalisierten die Unterstützung des Antrages. Im Anschluss daran stellte Herr König den Antrag auf geheime Abstimmung.

 

Nach § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang. Diese Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

 

Nachfolgend wurde über den Antrag der geheimen Abstimmung wie folgt abgestimmt:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

7

NEIN-Stimmen

8

Enthaltungen

2

 

Somit wurde der Antrag auf geheime Abstimmung abgelehnt. Daraus resultierte die namentliche Abstimmung zu diesem Beschluss.

 

Das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung lautete wie folgt:

 

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Bläsner

Norbert

 

X

 

Borchers

Bernhard

X

 

 

Eckoldt

Günter

X

 

 

Gärtner

Grit

 

X

 

König

Reno

 

X

 

Lindner

Georg

 

X

 

Lobe

Daniela

X

 

 

Neumann

Wolfgang

 

X

 

Opitz

Jürgen

 

X

 

Schmiedel

Cornelia

 

X

 

Schürer

Michael

X

 

 

Stelzner

Silke

 

X

 

Thiele

Steffen

X

 

 

Tillack

Mirko

 

X

 

Winkler

Thomas

X

 

 

Wolf

Rosemarie

X

 

 

Wolf

Steffen

X

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

9

Enthaltungen

0