Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 3

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:

 

1.    die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2017 auf der Buchungsstelle: 51.10.05.30/090008/10014 (Soziale Stadt–Wohngebiet Mügeln / Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche / Kirchgemeindezentrum) in Höhe von 256.671,30 € (dabei Anteil Bund/Land: 171.114,20 € und Eigenanteil Stadt Heidenau: 85.557,10 €) zu Lasten der Liquiditätsreserve der Stadt Heidenau;

 

2.                      die Erhöhung der Förderung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushalts- und Fördermittel des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ (SSP) im Fördergebiet „Wohngebiet Mügeln“ um 256.722,76 € auf insgesamt 1.289.871,30 € im Haushaltsjahr 2017.

 


Herr Opitz erläuterte kurz die Beschlussvorlage.

 

Frau Stadträtin Wolf erklärte Ihre Nichtzustimmung mit der Begründung, dass es für Vereine u.ä. auch keine Förderung mehr gibt.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers hinterfragte die Entlohnung der Arbeitskräfte.

 

Herr Stadtrat Richter gab zu Bedenken, dass die Schaffung des Gemeindezentrums seiner Auffassung nach zur Daseinsfürsorge zählt. Herr Stadtrat König bestätigte diese Ansicht.

 

Frau Wolf erläuterte Ihre Gründe noch einmal.

 

Herr Stadtrat Schürer äußerte sich positiv zum Vorhaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

3