Sitzung: 18.05.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 040/2017
Der Stadtrat der Stadt
Heidenau beschließt:
1.
die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr
2017 auf der Buchungsstelle: 51.10.05.30/090008/10014
(Soziale Stadt–Wohngebiet Mügeln / Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
an übrige Bereiche / Kirchgemeindezentrum) in Höhe von 256.671,30 € (dabei
Anteil Bund/Land: 171.114,20 € und Eigenanteil Stadt Heidenau: 85.557,10
€) zu Lasten der Liquiditätsreserve der Stadt Heidenau;
2.
die Erhöhung der Förderung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Sächsischen Aufbaubank und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushalts- und
Fördermittel des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau,
Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ (SSP) im Fördergebiet „Wohngebiet Mügeln“
um 256.722,76 € auf insgesamt 1.289.871,30 € im Haushaltsjahr 2017.
Herr Opitz erläuterte kurz
die Beschlussvorlage.
Frau Stadträtin Wolf erklärte
Ihre Nichtzustimmung mit der Begründung, dass es für Vereine u.ä. auch keine
Förderung mehr gibt.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
hinterfragte die Entlohnung der Arbeitskräfte.
Herr Stadtrat Richter gab
zu Bedenken, dass die Schaffung des Gemeindezentrums seiner Auffassung nach zur
Daseinsfürsorge zählt. Herr Stadtrat König bestätigte diese Ansicht.
Frau Wolf erläuterte Ihre
Gründe noch einmal.
Herr Stadtrat Schürer
äußerte sich positiv zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
11 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
3 |