Sitzung: 18.05.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 061/2017
Der
Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden
Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH bestellt
Claudia
Schreier
als
Prokuristin der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH.
Herr Opitz informierte zur
Beschlussvorlage, welche aufgrund von zeitlichen Abläufen dringend im Stadtrat
ohne Vorberatung behandelt werden muss.
Herr Stadtrat Schürer bat
um eine kurze persönliche Vorstellung von Frau Schreier.
Umgehend stellte sich Frau
Claudia Schreier den Anwesenden vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Herr Schürer fragte nach,
ob Frau Schreier gebürtige Heidenauerin ist. Dies verneinte sie, betonte aber
dass sie Heidenau gut kennen gelernt hat.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
wollte wissen, was Frau Schreier als Prokuristen auszeichnet und warum die
Stelle nicht ausgeschrieben war. Frau
Ruffani erklärte darauf, dass sich Frau Schreier bereits in vielen Projekten
als kompetente und verlässliche Mitarbeiterin bewiesen hat, es generelle
Änderungen im Personalbereich gibt und dass eine Prokura jemanden erteilt wird.
Ab 18:55 Uhr war Frau
Stadträtin Wolf anwesend. (17)
Herr Stadtrat Wolf
kritisierte den Neubau der Ringstraße 9/ 9a im Bezug auf falsche
Kosteneinschätzungen u.ä., an dem Frau Schreier mitgewirkt hat.
Herr Opitz erklärte
umgehend, dass die Äußerungen des Herrn Wolf für ihn nicht nachvollziehbar
sind.
Herr Stadtrat Bräunsdorf
forderte die Nennung der Herkunft für die Informationen.
Herr Wolf berief sich
darauf auf seine Verschwiegenheitspflicht.
Herr Opitz ermahnte Herrn
Wolf sowie Herrn Eckoldt zu den getätigten Äußerungen in den zuletzt
behandelten Angelegenheiten der WVH. Herr Eckoldt wies diese zurück.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
2 |