Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan G 22/1 „Wohngebiet Rudolf-Breitscheid-Straße“ mit folgendem Geltungsbereich aufzustellen:

 

Gemarkung Gommern;

Flurstücke Nr. 159a, 161/1, 162/2, 162/3, 162/5, 162/6, 162/7, 166a.

 

 


Herr Opitz sprach kurz zur Grundstücksverteilung.

 

Herr Stadtrat Schürer informierte sich zum Vorbesitzer der Grundstücke.

 

Herr Stadtrat Eckoldt fragte nach welche Bebauung vorgesehen ist. Herr Opitz verwies dabei auf die Beschlussvorlage und das es Ziel ist, die wohngeprägte Siedlungslücke zu schließen. Weiter erklärte er, dass es sich hier erstmal um den Aufstellungsbeschluss handelt. Der Stadtrat wird weiterhin darüber informiert werden und ggf. beschließen.

 

Nach eventuellen Wegerechten erkundigte sich Herr Stadtrat Dr. Borchers.

 

Herrn Stadtrat Neumann interessierte, ob den Mietern des Garagenhofes bereits gekündigt wurde. Herr Opitz antwortete, dass dies in Kürze sicherlich durch den Eigentümer geschehen wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

2

Enthaltungen

0