Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Doppelhäusern;

von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 301/47;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich zur Einleitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal.

 

Herr Stadtrat Wolf fragte nach der Möglichkeit zur Eintragung von Wegerechten, Frau Franz erläuterte, dass dies zivilrechtliche Angelegenheiten sind.

 

Zum Stellplatznachweis wird sich Frau Franz im Nachgang informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0