Sitzung: 30.03.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 020/2017
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau einer Werkhalle
einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung
Hauptstraße 74, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 213/12, 291/4;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
21 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |