Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung

Hauptstraße 74, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 213/12, 291/4;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0