Sitzung: 16.03.2017 2014-2019 Bauausschuss
Herr Opitz übergab das Wort
an Frau Franz, die zunächst die wichtigsten Ergebnisse der am 08.03.2017
stattgefundenen Veranstaltung der DB Netz AG zur Bahnlärmminderung - „Machbarkeitsuntersuchung Elbtal“ bekanntgab.
Konkret ging es z. B. um
bereits vorhandenen Schallschutz, empfohlene Schallschutzmaßnahmen, geschätzte
Baukosten, die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und die zeitliche Umsetzung
der Maßnahmen. Die Umsetzung des Gesamtvorhaben Oberes Elbtal soll 2025
abgeschlossen sein.
Herr Stadtrat Schürer
fragte nach, ob die Brücke am Nordbahnhof auch in den Planungen vorgesehen sei,
Frau Franz bestätigte dies.
Herr Stadtrat Wolf erklärte
im Nachgang zur Einwohnerversammlung, dass die Stadt prüfen sollte, ob im
Bereich der Wiesenstraße eine Verbesserung der Asphaltdecke möglich ist.
Frau Franz erklärte, dass
der Zustand bekannt sei und die schlechtesten Bereiche abgefräst und erneuert
werden sollen.
Herr Stadtrat Schürer
erkundigte sich nach der eingereichten Petition der Anwohner
Käthe-Kollwitz-Str., die sich erneut gegen das Projekt „Sonnenhof 2“
aussprechen und warum die Mitglieder des Bauausschusses nicht darüber
informiert werden.
Herr Opitz wies darauf hin,
dass dies auf Grund der Kürze der Zeit organisatorisch nicht möglich war, er
aber zeitnah die Zusendung der Unterlagen veranlassen wird.
Herr Stadtrat Schürer wies
im Rückblick zur Einwohnerversammlung darauf hin, dass es nicht nur, wie
gezeigt, verfaulte Baumstümpfe gibt, sondern auch gesund aussehende.
Herr Opitz verdeutlichte
nochmals, dass Erkrankungen von Bäumen nicht anhand einer gesund aussehenden
Baumscheibe erkennbar sind und der verantwortliche, dahin geschulte zuständige
Mitarbeiter den Zustand der Bäume sehr gut einschätzen kann.
Herr Stadtrat Eckoldt
fragte an, ob von Seiten der Stadtverwaltung im Bereich der alten Bunker am Lugturm
eine Prüfung zu möglichen Gefahren für die Bewohner vorgenommen werden kann.
Herr Opitz wies darauf hin,
dass hierfür das Sächsische Oberbergamt Freiberg zuständig ist und sich die
Anwohner dahin wenden müssten. Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine
Erkenntnisse vor, auch im Bebauungsplan-Verfahren „Gartenstraße“ gab es in der
Beteiligung des Oberbergamtes keine Aussagen zu möglichen Gefahren.