Herr Opitz übergab das Wort an Frau Franz, die zunächst die wichtigsten Ergebnisse der am 08.03.2017 stattgefundenen Veranstaltung der DB Netz AG zur Bahnlärmminderung -  „Machbarkeitsuntersuchung Elbtal“ bekanntgab.

 

Konkret ging es z. B. um bereits vorhandenen Schallschutz, empfohlene Schallschutzmaßnahmen, geschätzte Baukosten, die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen. Die Umsetzung des Gesamtvorhaben Oberes Elbtal soll 2025 abgeschlossen sein.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach, ob die Brücke am Nordbahnhof auch in den Planungen vorgesehen sei, Frau Franz bestätigte dies.

 

Herr Stadtrat Wolf erklärte im Nachgang zur Einwohnerversammlung, dass die Stadt prüfen sollte, ob im Bereich der Wiesenstraße eine Verbesserung der Asphaltdecke möglich ist.

 

Frau Franz erklärte, dass der Zustand bekannt sei und die schlechtesten Bereiche abgefräst und erneuert werden sollen.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach der eingereichten Petition der Anwohner Käthe-Kollwitz-Str., die sich erneut gegen das Projekt „Sonnenhof 2“ aussprechen und warum die Mitglieder des Bauausschusses nicht darüber informiert werden.

Herr Opitz wies darauf hin, dass dies auf Grund der Kürze der Zeit organisatorisch nicht möglich war, er aber zeitnah die Zusendung der Unterlagen veranlassen wird.

 

Herr Stadtrat Schürer wies im Rückblick zur Einwohnerversammlung darauf hin, dass es nicht nur, wie gezeigt, verfaulte Baumstümpfe gibt, sondern auch gesund aussehende.

Herr Opitz verdeutlichte nochmals, dass Erkrankungen von Bäumen nicht anhand einer gesund aussehenden Baumscheibe erkennbar sind und der verantwortliche, dahin geschulte zuständige Mitarbeiter den Zustand der Bäume sehr gut einschätzen kann.

 

Herr Stadtrat Eckoldt fragte an, ob von Seiten der Stadtverwaltung im Bereich der alten Bunker am Lugturm eine Prüfung zu möglichen Gefahren für die Bewohner vorgenommen werden kann.

 

Herr Opitz wies darauf hin, dass hierfür das Sächsische Oberbergamt Freiberg zuständig ist und sich die Anwohner dahin wenden müssten. Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, auch im Bebauungsplan-Verfahren „Gartenstraße“ gab es in der Beteiligung des Oberbergamtes keine Aussagen zu möglichen Gefahren.