Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 20, Befangen: 1

Der Stadtrat  beschließt die Veräußerung der unbebauten Grundstücke in der Bahnhofstraße, zum einen Flurstück 439/25 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von 878 m², eingetragen im Grundbuch von Heidenau, Blatt 4555 als Eigentum der Stadt Heidenau (Bahnhofstraße 1„e“), zum anderen die Flurstücke 317/3; 424/5 und 424/6 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von 1.789 m², eingetragen im Grundbuch von Heidenau, Blatt 4947 und 2981 als Eigentum der Stadt Heidenau (Bahnhofstraße 5/7) an die Wohnungsgenossenschaft „Elbtal“ Heidenau eG, Brunneneck, Von-Stephan-Straße 4, 01809 Heidenau. Der Kaufpreis beträgt 246.000,00 EUR.

 

 


Aufgrund seiner Tätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft „Elbtal“ eG gilt Herr Stadtrat Richter als befangen nach § 20 Absatz 1 Nr. 7 SächsGemO (20). Daher bat Herr Opitz Herrn Stadtrat Richter um die Entfernung vom Sitzungstisch.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf fragte nochmal nach, worin der Unterschied der Befangenheit bei einem WVH- und einem WGE – Aufsichtsratsmitglied besteht. Herr Opitz erklärte, dass Herr Richter nicht aus der Mitte des Stadtrates in den Aufsichtsrat einer kommunalen Wohnungsgesellschaft gewählt wurde.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach den Ursachen der Wertminderung. Herr Opitz berichtete, dass sich unter anderem noch Kellergewölbe auf den Grundstücken befinden.

 

Nach der Abstimmung, ab um 20:21 Uhr war Herr Stadtrat König wieder anwesend im Sitzungssaal. (21)


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0