Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Umbau eines Wohn-/Gewerbeobjekts zu einem Wohn-/Loftgebäude;

Franz-Schubert-Straße 10 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 439/2;

Gemarkung Heidenau;

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

9

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0