Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76
Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr
2017 eingegangen sind.
Herr Stadtrat Wolf bemängelte,
dass die Beschlussvorlage bereits am 17.10.2016 erstellt wurde, obwohl die
Frist zur Erhebung von Einwendungen seitens der Bürgerschaft erst am 15.11.2016
ablief. Herr Opitz erklärte ihm, dass die Beschlussvorlage im Vorfeld
vorbereitet worden sei und erst nach Ablauf der Frist, in der keine
Einwendungen eingegangen seien, freigegeben wurde.