Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna bis zum 31.12.2016 eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

 

Die Stadt Heidenau erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Es ist dabei bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Heidenau gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0