Der
Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das Geschäftsjahr
2015 entsprechend § 99 Abs. 2 SächsGemO gem. der Anlagen 087/2016-1 bis 087/2016-4
zur Kenntnis.
Der
Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das Geschäftsjahr
2015 entsprechend § 99 Abs. 2 SächsGemO gem. der Anlagen 087/2016-1 bis 087/2016-4
zur Kenntnis.