Sitzung: 27.10.2016 Stadtrat
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die achtundzwanzigste Sitzung des
Stadtrates. Er begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie die Mitarbeiter der
Verwaltung.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und
die Beschlussfähigkeit mit 21 (von 23) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern
des Stadtrates fest.
Eine Befangenheit von Herrn Stadtrat Richter wurde für TOP 5
festgestellt und angezeigt.
Herr Stadtrat Richter bat um Prüfung, ob auch bei Bauvorhaben der WVH
Befangenheit einiger Stadträte vorläge. Herr Walther antwortete, dass laut
Sächsischer Gemeindeordnung keine Befangenheit bestünde, wenn diese Tätigkeit
als Vertreter der Gemeinde oder auf deren Vorschlag hin ausgeübt werde. Dies
sei bei der WVH der Fall.
Anmerkungen bzw. Änderungen der Niederschrift des Stadtrates vom
29.September 2016 wurden durch die Anwesenden nicht angezeigt. Herr Stadtrat
Schürer erkundigte sich lediglich, ob die Frage von Herrn Stadtrat Richter zu
TOP 4 durch den Bürgermeister beantwortet wurde. Dies bestätigte Herr Opitz.
Für die Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden durch den
Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
- Herr Stadtrat Eckoldt und
- Herr Stadtrat Bläsner