Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die achtundzwanzigste Sitzung des Stadtrates. Er begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 21 (von 23) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.

 

Eine Befangenheit von Herrn Stadtrat Richter wurde für TOP 5 festgestellt und angezeigt.

Herr Stadtrat Richter bat um Prüfung, ob auch bei Bauvorhaben der WVH Befangenheit einiger Stadträte vorläge. Herr Walther antwortete, dass laut Sächsischer Gemeindeordnung keine Befangenheit bestünde, wenn diese Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde oder auf deren Vorschlag hin ausgeübt werde. Dies sei bei der WVH der Fall.

 

Anmerkungen bzw. Änderungen der Niederschrift des Stadtrates vom 29.September 2016 wurden durch die Anwesenden nicht angezeigt. Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich lediglich, ob die Frage von Herrn Stadtrat Richter zu TOP 4 durch den Bürgermeister beantwortet wurde. Dies bestätigte Herr Opitz.

 

Für die Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

  • Herr Stadtrat Eckoldt und
  • Herr Stadtrat Bläsner