Sitzung: 29.09.2016 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 120/2016
1. Der Stadtrat beschließt den Beschluss Nr. 033/2016 aufzuheben.
2. Der Stadtrat beschließt den Erwerb der nachfolgenden Flurstücke der Gemarkung Mügeln
Flurstück-Nr. |
Kaufgegenstand in m² (circa) |
Wirtschaftsart |
81 |
6.460 |
Landwirtschaftliche Verkehrsfläche, Gebäude- und Freifläche |
114b |
1.140 |
Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche |
133 |
240 |
Gebäude- und Freifläche |
135a |
250 |
Landwirtschaftliche Verkehrsfläche |
421a |
80 |
Wasserfläche |
|
gesamt: 8.170 |
|
eingetragen im Grundbuch von Heidenau, Blatt 2211, gelegen an der Heinrich-Zille-Str. 17, von dem Eigentümer Herrn Helmut Morbitzer, wohnhaft Schlossweg 22 in A-4030 Linz-Ebelsberg.
Der Kaufpreis ohne Nebenkosten beträgt 60.000,00 EUR, vorbehaltlich der Lastenfreiheit in
der Dritten Abteilung des Grundbuches von Heidenau, Blatt 2211.
Das Angebot zum Erwerb der Grundstücke gilt bis zum 30.06.2017.
Herr Opitz begründete den
Anwesenden die erneute Beschlussvorlage zum Thema „Rote Mühle“.
Es solle entgegen der Beschlussfassung 033/2016 eine andere Lösung angestrebt
werden. Eine Teilfläche solle von der
Stadt Heidenau gekauft werden und zur Hochwasserabwehr und Renaturierung
genutzt werden. Der andere Teil solle von einem Dritten gekauft werden, der
eine wirtschaftliche Nutzung (Wohnbebauung) plane.
Herr Stadtrat Wolf kündigte
an, dass die Fraktion DIE Linke/Grüne dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen werde und begründete dies mit der
Zugehörigkeit der „Roten Mühle“ zur Geschichte der Stadt Heidenau und ein
Erhalt dieses Objektes daher wichtig sei. Herr Opitz entgegnete, dass diese
Variante den Erhalt der „Roten Mühle“ sichere, da eine Wohnbebauung im Bestand
durch den Käufer geplant sei.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
15 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
0 |