Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:

 

- bis 31.12.2016:         Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 10%

 

Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext.

 

Herr Stadtrat Wolf fragte, wieviel Prozent der Eigentümer bereits abgelöst hätten. Herr Opitz teilte mit, dass es bis zum Jahr 2015  85% seien.

Herr Stadtrat Wolf wollte daraufhin noch wissen, ob die restlichen Eigentümer angeschrieben würden. Herr Opitz bestätigte dies.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

14

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0