Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung;

Ferdinandstraße 2 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 339b;

Gemarkung Mügeln;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Stadtrat König fragte nach den Abstandsflächen.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach Parkflächen auf dem Grundstück, bei welchen Bauanträgen der Bauausschuss bzw. der Stadtrat beteiligt werden und weshalb die beiden neuen Wohnhäuser an der Sporbitzer Str. nicht in einer Flucht gebaut werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

9

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0