Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Option zum Neubau von sechs Einfamilienhäusern;

Martin-Luther-Straße „6“ / Schillerstraße 23, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 411, 413/2, 415;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0