Sitzung: 23.06.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 096/2016
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Option zum Neubau von zwei Reihenhäusern und einem Doppelhaus;
Martin-Luther-Straße „6“ / Schillerstraße 23, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 411, 413/2, 415;
Gemarkung Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.
Herr Opitz erläuterte, dass
zwei Bauvarianten vom Bauherrn eingereicht wurden und es für beide Varianten
keine baurechtlichen Einwände gäbe. Aufgrund der Fristwahrung sei eine
Vorberatung nicht möglich gewesen.
Herr Stadtrat Wolf fragte
nach, ob es sich um denselben Bauherrn handele wie bei der ersten
Beschlussfassung Anfang des Jahres. Außerdem bemängelte er, dass keine genauen
Bauangaben ersichtlich seien.
Herr Opitz bestätigte, dass
es der derselbe Bauherr sei und klärte auf, dass es sich lediglich um eine
Bauvoranfrage handele.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
erkundigte sich, ob es die Möglichkeit gäbe, die Bebauung zu beeinflussen. Herr
Opitz antwortete, dass dies nur möglich sei, wenn es einen Bebauungsplan oder
eine Gestaltungssatzung gäbe.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
15 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |