Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Option zum Neubau von zwei Reihenhäusern und einem Doppelhaus;

Martin-Luther-Straße „6“ / Schillerstraße 23, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 411, 413/2, 415;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Herr Opitz erläuterte, dass zwei Bauvarianten vom Bauherrn eingereicht wurden und es für beide Varianten keine baurechtlichen Einwände gäbe. Aufgrund der Fristwahrung sei eine Vorberatung nicht möglich gewesen.

 

Herr Stadtrat Wolf fragte nach, ob es sich um denselben Bauherrn handele wie bei der ersten Beschlussfassung Anfang des Jahres. Außerdem bemängelte er, dass keine genauen Bauangaben ersichtlich seien.

Herr Opitz bestätigte, dass es der derselbe Bauherr sei und klärte auf, dass es sich lediglich um eine Bauvoranfrage handele.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich, ob es die Möglichkeit gäbe, die Bebauung zu beeinflussen. Herr Opitz antwortete, dass dies nur möglich sei, wenn es einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung gäbe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0