Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 054/2016-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2018 und Folgejahre als Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

Gleichzeitig wird die mit Beschluss Nr. 128/2015 vom 29.10.2015 beschlossene Bedarfsplanung für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0