Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen des Vollzuges des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau;

Hauptstraße 44, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 281/7;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich, ob über den bekannten Emisionsrahmen hinaus Belästigungen für die Einwohner zu erwarten seien. Herr Opitz antwortete, dass darüber keine Informationen vorlägen, die Prüfung erfolge durch eine andere Behörde.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0