Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 6

 

1.    Der Stadtrat beschließt, der Anfrage des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I, vom 22.12.2015 zum Bauvorhaben der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in 01809 Heidenau, Hauptstraße 10, als Gebietskörperschaft gemäß § 77 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) nicht zu widersprechen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, der Anfrage des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I, vom 23.12.2015 zum Bauvorhaben der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in 01809 Heidenau, Hauptstraße 10, als Nachbar gemäß § 77 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2 SächsBO zuzustimmen.

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext und übergab das Wort an Frau Franz.

Sie begründete mit Hilfe einer Präsentation die Folgen der rechtlichen Grundlagen und die damit verbundene Notwendigkeit dieser Beschlussvorlage.

Sie wies darauf hin, dass der bestehende Bebauungsplan für drei Jahre ruhe und danach wieder in Kraft trete.

 

Herr Stadtrat Schürer stellte die Frage, was nach 2018 mit dem Objekt passieren werde. Frau Franz antwortete, dass das Baugesetz keine Verlängerung vorsehe.

Außerdem stellte er die Notwendigkeit des Zaunes und Sichtschutzes infrage. Herr Opitz entgegnete, dass der Sichtschutz zur Aufrechterhaltung der Privatsphäre nötig sei.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf teilte mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde, da er die Umnutzung aufgrund der ungewissen Prognosen kritisch sehe. Herr Stadtrat Bläsner stimmte seinen Vorredner zu und gab zu bedenken, ob ein ehemaliger Baumarkt für die dauerhafte Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung geeignet sei. Es sei ungeklärt, wer die EAE zukünftig betreibe und auch die rechtliche Seite sei ungeklärt.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers wollte wissen, ob es einen Eigentümerwechsel gab. Herr Opitz bestätigte, dass der Freistaat Sachsen das Objekt gekauft habe.

 

Herr Stadtrat Richter hinterfragte die Formulierung „für soziale Zwecke“ kritisch, da es seiner Meinung nach eine Wohnnutzung darstelle. Er forderte, dass die Entscheidung durch die zuständigen Behörden getroffen werden solle und nicht durch den Stadtrat. Herr Opitz gab daraufhin zu bedenken, dass mit der Positionierung des Stadtrates auch eine politische Botschaft gesendet werde. Dies sah Herr Stadtrat Richter nicht so und drückte sein Unverständnis darüber aus.

Frau Franz wandte dazu ein, dass es sich um eine Beschlussvorlage wie jede andere handelte, allerdings die Entscheidung von großer Bedeutung sei.

 

Herr Stadtrat Eckoldt ergänzte, dass diese Lösung immerhin besser sei als eine Zeltstadt und regte an, das Geld lieber für den wohnlichen Innenausbau als für Zäune mit Überkletterschutz auszugeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

6

Enthaltungen

6