Sitzung: 31.03.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 028/2016
Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestätigt das Konzept zur Sicherstellung der Unterbringung von Asylbewerbern in der Stadt Heidenau wie folgt:
1. Zum Stand 31. Januar 2016 stehen in der Stadt Heidenau 152 Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern im Rahmen von dezentraler und teilzentraler Unterbringung in Objekten privater Gebäude- und Wohnungseigentümer zur Verfügung. Tatsächlich werden zu diesem Stichtag 139 Asylbewerber dezentral bzw. teilzentral in der Stadt Heidenau untergebracht.
2. Bis zum 31. Dezember 2016 strebt die städtische Wohnungsgesellschaft WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, insgesamt 33 Wohnungen (ca. 3 Wohneinheiten pro Kalendermonat) für die Unterbringung von durchschnittlich 4 Asylbewerbern je Wohnung bereitzustellen. Insgesamt können damit 132 Plätze für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern bereitgestellt werden.
3. Die Stadt Heidenau stellt ein sanierungsbedürftiges Bestandsobjekt für die zentrale Unterbringung von 100 Asylbewerbern bereit.
4. Die Stadt Heidenau wirkt auf die Bereitstellung weiteren Wohnraums bei privaten Gebäude- und Wohnungseigentümern für die dezentrale oder teilzentrale Unterbringung von Asylbewerbern hin.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die konkreten Einzelobjekte entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Nutzung für die Unterbringung von Asylbewerbern anzubieten. Eine ggf. nachfolgende Beteiligung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse erfolgt entsprechend den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung bzw. der Hauptsatzung der Stadt Heidenau.
Herr Opitz verlas alle
Punkte des Beschlusstextes und wies auf die ausführliche Beratung im
Verwaltungsausschuss.
Herr Stadtrat Bläsner
fragte nach, ob der Landkreis die Kosten der Sanierung übernehme und ob die
aktive Nutzung tatsächlich anstehe. Herr Opitz antwortete, dass es um die
grundsätzliche Bereitstellung eines Objektes gehe. Außerdem wollte Herr
Stadtrat Bläsner wissen, wieviele freie Wohnungen bei der WVH zur Verfügung
stehen. Herr Opitz führte an, dass die Zahl stark schwanke und auch nicht jede
Wohnung geeignet sei.
Herr Stadtrat Richter
erkundigte sich nach der Positionierung des Aufsichtsrates der WVH zu diesem
Thema. Herr Opitz entgegnete, dass der Aufsichtsrat keinen Einfluss darauf
nähme, wem ein Mietverhältnis angeboten werde.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
1 |