Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das
Geschäftsjahr 2014 entsprechend § 99 Abs. 2 SächsGemO gem. der Anlagen 123/2015-01
bis 123/2015-04 zur Kenntnis.
Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Heidenau für das
Geschäftsjahr 2014 entsprechend § 99 Abs. 2 SächsGemO gem. der Anlagen 123/2015-01
bis 123/2015-04 zur Kenntnis.