Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.   Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung und Umbau eines Wohnhauses;

Ringstraße 23b, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 21/4;

Gemarkung Mügeln;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

2.   Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Sanierung und Umbau eines Wohnhauses;

Ringstraße 23b, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 21/4;

Gemarkung Mügeln;

 

das sanierungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 


 

 


Im Beschlusstext hieß es: „Der Stadtrat beschließt“. Für diese Vorlage war aber die Beschlussfassung im Bauausschuss ausreichend, Herr Opitz verwies auf eine Änderung des Beschlusstextes in „Der Bauausschuss beschließt.

 

Herr Stadtrat Wolf sprach sich für eine Zustimmung zur geplanten Sanierung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0