Der
Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4
SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2016
eingegangen sind.
Der
Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4
SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2016
eingegangen sind.