Sitzung: 29.10.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 126/2015
Das Flurstücke 301 p und ein Teilstück des Flurstückes 534/18 der Gemarkung Mügeln (Anlage 126/2015 - 1) werden gemäß § 6 SächsStrG als Ortsstraße zur Nutzung des Verkehrs innerhalb der geschlossenen Ortslage gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
22 |
JA-Stimmen |
22 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |