Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Das Flurstücke 301 p und ein Teilstück des Flurstückes 534/18 der Gemarkung Mügeln (Anlage 126/2015 - 1) werden gemäß § 6 SächsStrG als Ortsstraße zur Nutzung des Verkehrs innerhalb der geschlossenen Ortslage gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0