Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 128/2015-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2017 als Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß §8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, folgende Maßnahmen zur weiteren Schaffung von Betreuungsplätzen zu verfolgen und hierzu Fördermittel über folgende Förderprogramme zu beantragen:

 

1.    Förderprogramm „Soziale Stadt“ – Umbau Kita „Flohkiste“

2.    Förderprogramm „EFRE-Gebiet“ – Ausbau Kita „Wurzelzwerge“

3.    Sollte eine Fachförderung über Kita-Invest möglich sein, sollten die Maßnahmen aus Pkt. 1 und 2 gleichfalls über diese Förderung beantragt werden.

 

 


 

 


Herr Opitz stellte die Bedarfsplanung vor und verwies auf die Anlagen der Beschlussvorlage, insbesondere ging er auf die Anlage 3 ein. Dabei äußerte er sich anerkennend zur Arbeit des Amtes für Schule und Familie.

 

Herr Stadtrat Bläsner äußerte sich kritisch über den hohen prozentualen Anteil der Tagespflege und wies auch auf die schwierige Planbarkeit hin. Weiterhin er erkundigte sich über die Sicherheit der Fördermittel und das geplante Konjunkturpaket.

 

Herr Stadtrat Leichsenring hinterfragte die Aufzählung der Fördermöglichkeiten.

 

Herr Stadtrat Eckoldt fragte, ob auch zukünftig in hohem Maße auf Tagespflegeplätze gesetzt wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0