Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 114/2015-1 beigefügte Neufassung der

 

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege

(Kita-Betreuungssatzung).

 


Herr Opitz sprach zur Vorlage und informierte zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE /Grüne vom 21. September 2015.

 

Anschließend wurde Herrn Wolf als Antragsteller die Möglichkeit gegeben zum Antrag Stellung zu nehmen.

 

Frau Röder erklärte an Hand des § 6 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), dass es bereits Regelungen zu den angesprochenen Punkten im höherrangigem Recht gibt.

 

Herr Stadtrat Bläsner gab zu bedenken, dass eine Gesetzesänderung auch eine erneute Satzungsänderung bedingt.

 

Die Änderung durch den gestellten Sachantrag würde wie folgt erfolgen:

Einfügen der bisherigen Regelungen der § 13 Abs. 1 bis 3 der derzeit geltenden Kita-Betreuungssatzung als § 12 Abs. 2 bis 4 in die Neufassung der Kita-Betreuungssatzung. Der § 12 Abs. 2 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 3. Der § 12 Abs. 3 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 4. Der § 12 Abs. 4 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 5.

 

Anschließend wurde über den Antrag wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

6

NEIN-Stimmen

10

Enthaltungen

1

 

Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

1