Sitzung: 24.09.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 114/2015
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 114/2015-1 beigefügte Neufassung der
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Heidenau und in Kindertagespflege
(Kita-Betreuungssatzung).
Herr Opitz sprach zur
Vorlage und informierte zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE /Grüne
vom 21. September 2015.
Anschließend wurde Herrn
Wolf als Antragsteller die Möglichkeit gegeben zum Antrag Stellung zu nehmen.
Frau Röder erklärte an Hand
des § 6 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), dass es bereits Regelungen zu
den angesprochenen Punkten im höherrangigem Recht gibt.
Herr
Stadtrat Bläsner gab zu bedenken, dass eine Gesetzesänderung auch eine erneute
Satzungsänderung bedingt.
Die Änderung durch den
gestellten Sachantrag würde wie folgt erfolgen:
Einfügen der bisherigen
Regelungen der § 13 Abs. 1 bis 3 der derzeit geltenden Kita-Betreuungssatzung
als § 12 Abs. 2 bis 4 in die Neufassung der Kita-Betreuungssatzung. Der § 12
Abs. 2 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 3. Der § 12
Abs. 3 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 4. Der § 12
Abs. 4 der Neufassung der Kita-Betreuungssatzung wird § 12 Abs. 5.
Anschließend wurde über den
Antrag wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
6 |
NEIN-Stimmen |
10 |
Enthaltungen |
1 |
Somit gilt der Antrag als
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
1 |