Sitzung: 24.09.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 084/2015
Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239, 238, 237,
240, 221, 249, 246, 247, 248, 227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung
Großsedlitz werden Teilflächen gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und
Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr
sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |