Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Auf den Flurstücken 137, 217, 330, 239, 238, 237, 240, 221, 249, 246, 247, 248, 227, 269, 220, 349/1 und 216/1 der Gemarkung Großsedlitz werden Teilflächen gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0