Sitzung: 24.09.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 081/2015
Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird
gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung
für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Herr Opitz informierte zu
den nachfolgenden Beschlussvorlagen im Bezug auf die Widmung der Wald- und
Wanderwege.
Herr Stadtrat Lindner und
Herr Stadtrat Dr. Borchers fragten nach neuen Haftungsrisiken nach der Widmung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |