Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 

 

 

 


Herr Opitz informierte zu den nachfolgenden Beschlussvorlagen im Bezug auf die Widmung der Wald- und Wanderwege.

 

Herr Stadtrat Lindner und Herr Stadtrat Dr. Borchers fragten nach neuen Haftungsrisiken nach der Widmung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0