Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Umbau der Christuskirche zu einem Gemeindezentrum;

Rathausstraße 6, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 209;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0