Sitzung: 30.07.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 095/2015
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Sanierung eines Dreiseithofes;
Lugturmstraße 2, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 2a, 3e;
Gemarkung Gommern;
das bauplanungsrechtliche Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
Herr Opitz sprach kurz zur
Beschlussvorlage und zum Bauvorhaben.
Herr Stadtrat Schürer
fragte nach Auflagen des Denkmalschutzes. Zu dem äußerte er seine Zustimmung
zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |