Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Dreiseithofes;

Lugturmstraße 2, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 2a, 3e;

Gemarkung Gommern;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Opitz sprach kurz zur Beschlussvorlage und zum Bauvorhaben.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach Auflagen des Denkmalschutzes. Zu dem äußerte er seine Zustimmung zum Vorhaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0