Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die Ermittlung und Erhebung des Aufwandes des Ausbaus der Parkstraße von der Talstraße bis Neubauernweg gemäß Anlage 063/2015-1 nach § 27 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen vom 25. April 2002, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen vom 26.09.2013 (Straßenbaubeitragssatzung), einen Abschnitt zu bilden.

 

Die skizzenhafte Darstellung des Abschnitts gemäß Anlage 063/2015-1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1