Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Heidenau (Hundesteuersatzung) gem. Anlage 046/2015-01.


Herr Stadtrat Wolf nahm Stellung zum vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/Grüne.

 

Herr Opitz erklärte, dass durch die Änderung keine finanzielle Besserung erfolgt. Zudem ist die Erhebung der Hundesteuer ein hoher Verwaltungsaufwand. Auch muss der Aufwand der Stadt gesehen werden, wie u.a. die Reinigung der Hundetoiletten.

 

Herr Stadtrat Bläsner nahm dies zur Kenntnis, entgegnete aber, dass dies keine Erhöhung um 50 % rechtfertigt. Er sieht die Erhöhung als Strafe für die „falschen“ Hundehalter.

 

Das die Erhöhung keine Strafe ist, empfindet Herr Stadtrat König und hinterfragte u.a. noch die Übertragbarkeit der Begleithundeprüfung.

 

Herr Neugebauer informierte, dass es derzeit 750 Hunde im Stadtgebiet gibt. Zudem wird der „Hundeführer“ in anderen Kommunen kaum vorgelegt.

 

Herr Stadtrat Neumann kritisierte die Begründung des Antrages. Herr Stadtrat Lindner bemerkte, dass private Hunde nicht für die Sicherheit zuständig sind. 

 

Herr Stadtrat Richter äußerte ebenfalls, dass die „Falschen“ bestraft werden und die Erhöhung nur dem Stadthaushalt dient. 

 

Über den Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

 

Anwesend       19       

Ja-Stimmen      5

Nein-Stimmen 14

Enthaltung         0

 

Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

8

Enthaltungen

0