Sitzung: 25.06.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: 046/2015
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Heidenau (Hundesteuersatzung) gem. Anlage 046/2015-01.
Herr Stadtrat Wolf nahm
Stellung zum vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/Grüne.
Herr Opitz erklärte, dass
durch die Änderung keine finanzielle Besserung erfolgt. Zudem ist die Erhebung
der Hundesteuer ein hoher Verwaltungsaufwand. Auch muss der Aufwand der Stadt
gesehen werden, wie u.a. die Reinigung der Hundetoiletten.
Herr Stadtrat Bläsner nahm
dies zur Kenntnis, entgegnete aber, dass dies keine Erhöhung um 50 %
rechtfertigt. Er sieht die Erhöhung als Strafe für die „falschen“ Hundehalter.
Das die Erhöhung keine
Strafe ist, empfindet Herr Stadtrat König und hinterfragte u.a. noch die
Übertragbarkeit der Begleithundeprüfung.
Herr Neugebauer
informierte, dass es derzeit 750 Hunde im Stadtgebiet gibt. Zudem wird der
„Hundeführer“ in anderen Kommunen kaum vorgelegt.
Herr Stadtrat Neumann
kritisierte die Begründung des Antrages. Herr Stadtrat Lindner bemerkte, dass
private Hunde nicht für die Sicherheit zuständig sind.
Herr Stadtrat Richter
äußerte ebenfalls, dass die „Falschen“ bestraft werden und die Erhöhung nur dem
Stadthaushalt dient.
Über den Antrag wurde wie folgt
abgestimmt:
Anwesend 19
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 14
Enthaltung 0
Der Antrag gilt somit als
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
11 |
NEIN-Stimmen |
8 |
Enthaltungen |
0 |