Sitzung: 28.05.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 058/2015
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:
- bis 31.12.2015: Reduzierung
des Ausgleichsbetrages um 10%
Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.
Herr Stadtrat König
entfernte sich vom Sitzungstisch aufgrund seiner Befangenheit.
Herr Stadtrat Bräunsdorf
fragte, welche Auswirkungen die Reduzierung des Ausgleichbetrages auf den
Haushalt hat.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
informierte sich zur Rückläuferquote.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |