Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:

 

- bis 31.12.2015:         Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 10%

 

Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.

 

 


Herr Stadtrat König entfernte sich vom Sitzungstisch aufgrund seiner Befangenheit.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf fragte, welche Auswirkungen die Reduzierung des Ausgleichbetrages auf den Haushalt hat.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers informierte sich zur Rückläuferquote.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0