Sitzung: 18.12.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 143/2014
Die Flurstücke 74/2 und 74/4 der Gemarkung
Kleinsedlitz (Anlage 1) werden gemäß § 6 SächsStrG als Eigentümerweg mit
Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Herr Opitz las den
Beschlusstext vor.
Herr Stadtrat Bläsner
fragte nach den praktischen Folgen der Widmung.
Herr Opitz erklärte, dass
es nun ein offizieller, öffentlicher Weg ist und dieser für jeden zugänglich
ist. Zudem bleiben die Poller bestehen.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
interessierte sich für eventuell entstehende Zusatzkosten. Diese entstehen
nicht aufgrund von der Zuweisung von Fördermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
22 |
JA-Stimmen |
22 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |