Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Die Flurstücke 74/2 und 74/4 der Gemarkung Kleinsedlitz (Anlage 1) werden gemäß § 6 SächsStrG als Eigentümerweg mit Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 

 


Herr Opitz las den Beschlusstext vor.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte nach den praktischen Folgen der Widmung.

 

Herr Opitz erklärte, dass es nun ein offizieller, öffentlicher Weg ist und dieser für jeden zugänglich ist. Zudem bleiben die Poller bestehen.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers interessierte sich für eventuell entstehende Zusatzkosten. Diese entstehen nicht aufgrund von der Zuweisung von Fördermitteln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0