Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Umbau eines Mehrfamilienhauses durch Teilrückbau, Aufzugsanbau, Balkonanbau und Carportneubau;

Kurt-Fehrmann-Straße 2-16, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 534/10;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


         Herr Stadtrat Richter ab 18:33 Uhr anwesend (10)

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Frau Franz die Befangenheit des Herrn Stadtrat Richter als Mitglied des Aufsichtsrates der WGE fest. Herr Stadtrat Herr Richter nahm an der Abstimmung nicht teil.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach der geplanten Anzahl der Wohneinheiten und ob es Ähnlichkeiten zur Emil-Schemmel-Str. gibt. Herr Holthaus antwortete, dass es zur Anzahl der Wohneinheiten keine Angaben gibt und wirklich nur eine Ähnlichkeit zur Emil-Schemmel-Str. vorliegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

9

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0