Beschluss: Abst. erfolgte in Einzelabst.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestellt gemäß § 55 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 54 Abs. 1 und 2 SächsGemO sowie § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau

 

Herrn Volker Bräunsdorf

 

als ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Heidenau, der diesen im Falle seiner Verhinderung dann vertritt, wenn auch die Erste Beigeordnete verhindert ist.

 

Die Stellvertretung beschränkt sich nach § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Stadt.

 


Herr Opitz beauftragte Herrn Neugebauer, Herrn Habelt und Frau Liebal mit der Durchführung der Wahl.

 

Die Auszählung  der abgegebenen Stimmzettel ergab folgendes Ergebnis:

 

Wahlergebnis:

 

Anwesend

20

Stimmen für V. Bräunsdorf

11

Stimmen für. S. Wolf

7

Enthaltungen

2

 

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf nahm die Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters dankend an.