Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestellt gemäß § 55 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 54 Abs. 1 und 2 SächsGemO sowie § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau
Herrn Volker Bräunsdorf
als ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Heidenau, der diesen im Falle seiner Verhinderung dann vertritt, wenn auch die Erste Beigeordnete verhindert ist.
Die Stellvertretung beschränkt sich nach § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Stadt.
Herr Opitz beauftragte Herrn Neugebauer, Herrn Habelt und Frau Liebal mit der Durchführung der Wahl.
Die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel ergab folgendes Ergebnis:
Wahlergebnis:
Anwesend |
20 |
Stimmen für V. Bräunsdorf |
11 |
Stimmen für. S. Wolf |
7 |
Enthaltungen |
2 |
Herr Stadtrat Bräunsdorf nahm die Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters dankend an.