Sitzung: 25.09.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 119/2014
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau gemäß Anlage 119/2014-1.
Herr Stadtrat Wolf stellte
den nachfolgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:
Antrag:
Der
§ 9 der Geschäftsordnung ist wie folgt zu ändern:
„Zeit, Ort, Tagesordnung und Beschlusstext der öffentlichen
Sitzungen sind vom Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage
vor dem Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der
Einberufung des Stadtrates in Eilfällen.“
Begründung:
Bürger
der Stadt Heidenau beklagen eine intransparente Arbeit der Stadtverwaltung und
der Räte der Stadt Heidenau. Besonders im Vorfeld einer Stadtratssitzung sind
für die Bürger Informationen zu den zu behandelnden Themen unbedingte
Voraussetzung für ein Gespräch mit den Stadträten. Erst so ist der Bürger
informiert und kann sich vertrauensvoll an die Stadträte wenden, unabhängig von
Partei oder Fraktion.
Einer begrenzte
Bekanntmachung ausgewählter Passagen im Bürgerinformationssystem vor der
Beschlussfassung sollte kein Hinderungsgrund sein, bietet doch heute das
Internet geeignete Instrumente, die eine gebietsspezifische Publikation der
Inhalte zulassen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Dokumente
beispielsweise nur sachsenweit oder in Deutschland einsehbar sind. Städte (z.B. Pirna) und Gemeinden nicht nur in
Sachsen, sondern auch in unserem Landkreis sind hier die Leuchttürme für eine
bürgerfreundliche Stadtverwaltung.
Herr Opitz wies darauf hin,
dass der Antrag so in der Form eher auf die Bekanntmachungssatzung abzielt.
Laut dieser erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Heidenauer Journal und im
Schaukasten am Rathaus. Sollte der Antrag so bestehen bleiben, muss im Schaukasten
und/oder im Heidenauer Journal jede Vorlage und Anlage vorab veröffentlich
werden. Das ist aber sicher so nicht gewollt und auch nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt
deshalb nachfolgende Änderung des Antrages vor:
Die Geschäftsordnung
des Stadtrates der Stadt Heidenau ist im § 9 wie folgt zu fassen:
„§ 9
Ortsübliche
Bekanntgabe
Zeit, Ort und
Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister rechtzeitig, in
der Regel sieben volle Tage vor dem Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Außerdem
sind die in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Beschlusstexte sieben Tage vor
dem Sitzungstag im Bürgerinformationssystem der Stadt online bereitzustellen.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei der Berufung des Stadtrates in Eilfällen.“
Die antragstellende
Fraktion stimmte dieser Änderung zu.
Über diesen Antrag wurde
wie folgt abgestimmt:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
2 |
Diesem Antrag wurde somit
zugestimmt.
Herr Stadtrat Bläsner
fragte noch einmal nach § 8 zu den Beratungsunterlagen und der Handhabung im
Kreistag.
Herr Stadtrat Schürer
stellte für die Fraktion HBI/SPD einen Antrag zur Beteiligung sachkundiger
Einwohner in den Ausschüssen.
Nach Aufklärung über sein
Ansinnen wurde folgender Antrag formuliert:
„Der § 16 soll um den
nachfolgenden Absatz 1a) ergänzt werden
Der Stadtrat kann
sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in die
beschließenden Ausschüsse berufen. Insgesamt dürfen je Ausschuss maximal 3
sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder berufen werden. Sie sind
ehrenamtlich tätig. Mitglieder des Stadtrates und Bedienstete der Stadt können
nicht als sachkundige Einwohner berufen werden.“
Über diesen Antrag wurde
wie folgt abgestimmt:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
7 |
NEIN-Stimmen |
9 |
Enthaltungen |
1 |
|
|
Dieser Antrag gilt somit als abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
1 |