Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau gemäß Anlage 119/2014-1.

 


Herr Stadtrat Wolf stellte den nachfolgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

 

Antrag:

 

Der § 9 der Geschäftsordnung ist wie folgt zu ändern:

 

Zeit, Ort, Tagesordnung und Beschlusstext der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage vor dem Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Stadtrates in Eilfällen.“

 

Begründung:

 

Bürger der Stadt Heidenau beklagen eine intransparente Arbeit der Stadtverwaltung und der Räte der Stadt Heidenau. Besonders im Vorfeld einer Stadtratssitzung sind für die Bürger Informationen zu den zu behandelnden Themen unbedingte Voraussetzung für ein Gespräch mit den Stadträten. Erst so ist der Bürger informiert und kann sich vertrauensvoll an die Stadträte wenden, unabhängig von Partei oder Fraktion.

Einer begrenzte Bekanntmachung ausgewählter Passagen im Bürgerinformationssystem vor der Beschlussfassung sollte kein Hinderungsgrund sein, bietet doch heute das Internet geeignete Instrumente, die eine gebietsspezifische Publikation der Inhalte zulassen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Dokumente beispielsweise nur sachsenweit oder in Deutschland einsehbar sind. Städte  (z.B. Pirna) und Gemeinden nicht nur in Sachsen, sondern auch in unserem Landkreis sind hier die Leuchttürme für eine bürgerfreundliche Stadtverwaltung.

 

Herr Opitz wies darauf hin, dass der Antrag so in der Form eher auf die Bekanntmachungssatzung abzielt. Laut dieser erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Heidenauer Journal und im Schaukasten am Rathaus. Sollte der Antrag so bestehen bleiben, muss im Schaukasten und/oder im Heidenauer Journal jede Vorlage und Anlage vorab veröffentlich werden. Das ist aber sicher so nicht gewollt und auch nicht möglich.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb nachfolgende Änderung des Antrages vor:

 

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau ist im § 9 wie folgt zu fassen:

 

㤠9

Ortsübliche Bekanntgabe

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage vor dem Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Außerdem sind die in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Beschlusstexte sieben Tage vor dem Sitzungstag im Bürgerinformationssystem der Stadt online bereitzustellen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei der Berufung des Stadtrates in Eilfällen.“

 

Die antragstellende Fraktion stimmte dieser Änderung zu.

 

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2

 

Diesem Antrag wurde somit zugestimmt.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte noch einmal nach § 8 zu den Beratungsunterlagen und der Handhabung im Kreistag.

 

Herr Stadtrat Schürer stellte für die Fraktion HBI/SPD einen Antrag zur Beteiligung sachkundiger Einwohner in den Ausschüssen.

 

Nach Aufklärung über sein Ansinnen wurde folgender Antrag formuliert:

 

„Der § 16 soll um den nachfolgenden Absatz 1a) ergänzt werden

 

Der Stadtrat kann sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in die beschließenden Ausschüsse berufen. Insgesamt dürfen je Ausschuss maximal 3 sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder berufen werden. Sie sind ehrenamtlich tätig. Mitglieder des Stadtrates und Bedienstete der Stadt können nicht als sachkundige Einwohner berufen werden.“

 

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

7

NEIN-Stimmen

9

Enthaltungen

1

 

 

 

Dieser Antrag gilt somit als abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

1