Sitzung: 25.09.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 118/2014
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau gemäß Anlage 118/2014-1.
Herr Opitz gab zur
Information, dass ein Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingegangen ist.
Er gab Herrn Stadtrat Wolf,
als Vorsitzendem der Fraktion DIE LINKE/Grüne, die Gelegenheit den
nachfolgenden Antrag vor zu stellen.
Antrag
Der
§ 15 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau wurde ersatzlos gestrichen. Er ist wie
folgt geändert wieder aufzunehmen:
„Die Durchführung eines
Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der
Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren).
Das Bürgerbegehren muss von mindestens 5 v.H. der Bürger der Stadt unterzeichnet
sein.“
Begründung:
Nur
mit dem Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid können die Bürger der Stadt
Heidenau direkt Einfluss die Entscheidungen der Stadtverwaltung nehmen. In der
aktuellen Fassung der SächsGemO wurde die Unterschriftenzahl bei Bürgerbegehren
wurde von 15% auf 10% gesenkt.
Im § 21 der SächsGemO mit dem Titel
„Bürgerbegehren“ ist folgender Passus zu finden: „Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 vom Hundert der Bürger der Gemeinde
unterzeichnet sein; die Hauptsatzung kann ein geringeres Quorum, jedoch nicht
weniger als 5 vom Hundert festsetzen.“
Im Übrigen wird auf den § 21
der SächsGemO
(1-4) in Summe verwiesen.
Die Einflussnahme und die
aktive Mitbestimmung der Bürger bei städtischen Angelegenheiten wird durch die
Absenkung des Quorums auf 5 v.H. entscheidend verbessert. Damit werden den
Bürgern einzelner Stadtteile Möglichkeiten zur Beeinflussung des
Stadtgeschehens eröffnet.
Nachfolgend
sprachen sich Herr Stadtrat König und Herr Stadtrat Neumann gegen
diesen
Antrag aus. Herr Stadtrat Richter fragte bei Herrn Wolf nach, ob es derzeit
Gründe für ein aufkommendes Bürgerbegehren gibt. Dies wurde verneint. Herr
Stadtrat Bläsner äußerte, dass nicht das Quorum sondern die mangelnde
Beteiligung, das Problem sind. Anschließend wurden noch kurze Äußerungen zur
Zulässigkeit, Höhe der Einwohnerdichte und zu Beispielen abgegeben.
Über
den Antrag wurde wie folgt abgestimmt:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
6 |
NEIN-Stimmen |
11 |
Enthaltungen |
0 |
Somit
gilt dieser Antrag als abgelehnt.
Herr
Stadtrat Schürer stellte noch einen Antrag, welcher aber in den nächsten
Tagesordnungspunkt aufgrund der Zugehörigkeit zu den Regelungen der
Geschäftsordnung verschoben wurde.
Herr Stadtrat König fragte noch nach der Anzahl der Einwohnerversammlungen im gesamten Stadtgebiet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
5 |
Enthaltungen |
0 |