Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau gemäß Anlage 118/2014-1.

 


Herr Opitz gab zur Information, dass ein Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingegangen ist.

 

Er gab Herrn Stadtrat Wolf, als Vorsitzendem der Fraktion DIE LINKE/Grüne, die Gelegenheit den nachfolgenden Antrag vor zu stellen.

 

Antrag

 

Der § 15 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau wurde ersatzlos gestrichen. Er ist wie folgt geändert wieder aufzunehmen:

 

„Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt  beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von mindestens 5 v.H. der Bürger der Stadt unterzeichnet sein.“

 

 

Begründung:

 

Nur mit dem Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid können die Bürger der Stadt Heidenau direkt Einfluss die Entscheidungen der Stadtverwaltung nehmen. In der aktuellen Fassung der SächsGemO wurde die Unterschriftenzahl bei Bürgerbegehren wurde von 15% auf 10% gesenkt.

Im § 21 der SächsGemO mit dem Titel „Bürgerbegehren“ ist folgender Passus zu finden: „Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 vom Hundert der Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein; die Hauptsatzung kann ein geringeres Quorum, jedoch nicht weniger als 5 vom Hundert festsetzen.“

Im Übrigen wird auf den § 21 der SächsGemO (1-4) in Summe verwiesen.

 

Die Einflussnahme und die aktive Mitbestimmung der Bürger bei städtischen Angelegenheiten wird durch die Absenkung des Quorums auf 5 v.H. entscheidend verbessert. Damit werden den Bürgern einzelner Stadtteile Möglichkeiten zur Beeinflussung des Stadtgeschehens eröffnet.

 

Nachfolgend sprachen sich Herr Stadtrat König und Herr Stadtrat Neumann gegen

diesen Antrag aus. Herr Stadtrat Richter fragte bei Herrn Wolf nach, ob es derzeit Gründe für ein aufkommendes Bürgerbegehren gibt. Dies wurde verneint. Herr Stadtrat Bläsner äußerte, dass nicht das Quorum sondern die mangelnde Beteiligung, das Problem sind. Anschließend wurden noch kurze Äußerungen zur Zulässigkeit, Höhe der Einwohnerdichte und zu Beispielen abgegeben.

 

Über den Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

6

NEIN-Stimmen

11

Enthaltungen

0

 

Somit gilt dieser Antrag als abgelehnt.

 

Herr Stadtrat Schürer stellte noch einen Antrag, welcher aber in den nächsten Tagesordnungspunkt aufgrund der Zugehörigkeit zu den Regelungen der Geschäftsordnung verschoben wurde.

 

Herr Stadtrat König fragte noch nach der Anzahl der Einwohnerversammlungen im gesamten Stadtgebiet. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

5

Enthaltungen

0