Frau Stadträtin Wolf war zur ersten Sitzung der Amtsperiode am 17. Juli 2014 abwesend und wurde noch nicht als Stadträtin der Stadt Heidenau verpflichtet.

 

Herr Opitz wies Frau Wolf auf ihre Pflichten gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung im Ehrenamt als Stadträtin hin.

 

Anschließend verlas er die nachfolgende Verpflichtungsformel

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und

 gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.

Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Heidenau

gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner

nach Kräften zu fördern.

 

Daraufhin äußerte Frau Wolf „Ich gelobe es“.