Sitzung: 21.08.2014 Stadtrat
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die zweite Sitzung des Stadtrates.
Er begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und
die Beschlussfähigkeit mit 15 (von 23) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern
des Stadtrates fest.
Eine Befangenheit von Stadträten wurde nicht festgestellt oder
angezeigt.
Herr Opitz informierte zur neuen Verfahrensweise der Ausfertigung und
Übersendung der Niederschriften. Zukünftig wird die Fertigstellung der
Niederschriften einschließlich der Unterschrift des Vorsitzenden bis zum
dritten, auf den Sitzungstag folgenden Werktag erfolgen. Anschließend
informiert der Schriftführer die vom Bürgermeister zur Unterschrift bestellten
Stadträte per Email, dass die Niederschrift zur Unterschrift bereit liegt. Nach
der Unterzeichnung durch die bestellten Stadträte erfolgt die Freigabe der
öffentlichen Niederschrift im Bürger- und Ratsinformationssystem SESSION.
Gleichzeitig erfolgt durch den Schriftführer der Versand der unterzeichneten
Unterschrift im pdf-Format an alle Stadträte, den Bürgermeister, die
Beigeordnete und alle Amtsleiter. Die elektronische Übersendung ist innerhalb
eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung des
Stadtrates bzw. des betreffenden Ausschusses, vorzunehmen. Zukünftig wird der
Stadtrat über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift entscheiden.
Herr Stadtrat Dr. Borchers fragte nach, ob es möglich ist ein
Wortprotokoll zu verfassen. Herr Opitz verwies auf § 25 der aktuellen
Geschäftsordnung des Stadtrates.
Für die Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden durch den
Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
- Herr Stadtrat Dr. Borchers und
- Herr Stadtrat Bläsner