Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die zweite Sitzung des Stadtrates. Er begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 15 (von 23) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.

 

Eine Befangenheit von Stadträten wurde nicht festgestellt oder angezeigt.

 

Herr Opitz informierte zur neuen Verfahrensweise der Ausfertigung und Übersendung der Niederschriften. Zukünftig wird die Fertigstellung der Niederschriften einschließlich der Unterschrift des Vorsitzenden bis zum dritten, auf den Sitzungstag folgenden Werktag erfolgen. Anschließend informiert der Schriftführer die vom Bürgermeister zur Unterschrift bestellten Stadträte per Email, dass die Niederschrift zur Unterschrift bereit liegt. Nach der Unterzeichnung durch die bestellten Stadträte erfolgt die Freigabe der öffentlichen Niederschrift im Bürger- und Ratsinformationssystem SESSION. Gleichzeitig erfolgt durch den Schriftführer der Versand der unterzeichneten Unterschrift im pdf-Format an alle Stadträte, den Bürgermeister, die Beigeordnete und alle Amtsleiter. Die elektronische Übersendung ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung des Stadtrates bzw. des betreffenden Ausschusses, vorzunehmen. Zukünftig wird der Stadtrat über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift entscheiden.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers fragte nach, ob es möglich ist ein Wortprotokoll zu verfassen. Herr Opitz verwies auf § 25 der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

Für die Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

  • Herr Stadtrat Dr. Borchers und
  • Herr Stadtrat Bläsner