Sitzung: 17.07.2014 Stadtrat
Auf die Wahrnehmung des
Datengeheimnisses nach § 6 Sächsisches Datenschutzgesetzes wurde durch Herrn
Opitz auch jeder der anwesenden Stadträtinnen und Stadträte verpflichtet. Die
Verpflichtung wurde mit einer Unterschrift bestätigt.