Sitzung: 17.07.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 105/2014
1. Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Sanierung, Umbau sowie teilweise Umnutzung eines Wohnhauses und einer Scheune;
Ringstraße 23, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 21h;
Gemarkung Mügeln;
das bauplanungsrechtliche
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
2. Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sanierung, Umbau sowie teilweise Umnutzung eines Wohnhauses und einer Scheune;
Ringstraße 23, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 21h;
Gemarkung Mügeln;
das sanierungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.
3. Der Stadtrat beschließt, die zuständige Bauaufsichtsbehörde darauf hinzuweisen, dass insbesondere wegen denkmalpflegerischer Belange der exponierte Einzelstellplatz vor der Scheune aufgrund des ausreichenden Stellplatznachweises ersatzlos entfallen sollte und die zwei unmittelbar an der Ringstraße gelegenen Stellplätze durch eine stellplatznachweisverträgliche Reduzierung auf einen Stellplatz sowie die entsprechende Nutzungsintensivierung des in Rücklage des Wohnhauses befindlichen Sammelstellplatzes kompensiert werden sollten; somit würden sich zwei jeweils fünf Stellplätze umfassende Stellplatzgruppen außerhalb der stadtgestalterisch wirksamsten Trauf- bzw. Schauseiten befinden.
Herr Opitz sprach zur
Beschlussvorlage.
Herr Stadtrat Bräunsdorf
äußerte seine unbedingte Zustimmung zum Bauvorhaben.
Weiterhin wurden Fragen zu
Autostellplätzen, zum Bauherren und zum Mühlgraben gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
22 |
JA-Stimmen |
22 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |