1.   Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung, Umbau sowie teilweise Umnutzung eines Wohnhauses und einer Scheune;

Ringstraße 23, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 21h;

Gemarkung Mügeln;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

2.   Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Sanierung, Umbau sowie teilweise Umnutzung eines Wohnhauses und einer Scheune;

Ringstraße 23, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 21h;

Gemarkung Mügeln;

 

das sanierungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 

3.   Der Stadtrat beschließt, die zuständige Bauaufsichtsbehörde darauf hinzuweisen, dass insbesondere wegen denkmalpflegerischer Belange der exponierte Einzelstellplatz vor der Scheune aufgrund des ausreichenden Stellplatznachweises ersatzlos entfallen sollte und die zwei unmittelbar an der Ringstraße gelegenen Stellplätze durch eine stellplatznachweisverträgliche Reduzierung auf einen Stellplatz sowie die entsprechende Nutzungsintensivierung des in Rücklage des Wohnhauses befindlichen Sammelstellplatzes kompensiert werden sollten; somit würden sich zwei jeweils fünf Stellplätze umfassende Stellplatzgruppen außerhalb der stadtgestalterisch wirksamsten Trauf- bzw. Schauseiten befinden.


 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf äußerte seine unbedingte Zustimmung zum Bauvorhaben.

 

Weiterhin wurden Fragen zu Autostellplätzen, zum Bauherren und zum Mühlgraben gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0