Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 086/2014-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für die Jahre 2015 und 2016 als Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für einen weiteren Anstieg des Bedarfs an Plätzen verschiedene Ausbauvarianten zu untersuchen.


Frau Röder referierte zur Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

 

Anschließend sprachen einige der Stadträte zu den statistischen Zahlen und es wurde nach den finanziellen Auswirkungen gefragt. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0