Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Satz 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Umstrukturierung eines SB-Warenhauses;

Hauptstraße 3, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 218/4, 218/5, 218/6, 218/7, 221/7, 224/1, 227/2, 228/14, 228/16, 545/3, 549/1, 550/1, 550/3, 550/4;

Gemarkung Gommern

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 75 Satz 4 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Opitz und Herr Pautzsch sprachen kurz zum Bauvorhaben der Warenhauskette.

 

Ab 19:38 Uhr war Herr Lamprecht anwesend. (20)

 

Anschließend äußerten sich einige Stadträte zur Baumaßnahme.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2