Sitzung: 12.06.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 084/2014
Der Stadtrat beschließt, dem
Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Satz 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Umstrukturierung eines
SB-Warenhauses;
Hauptstraße 3, 01809
Heidenau;
Flurstücke Nr. 218/4, 218/5,
218/6, 218/7, 221/7, 224/1, 227/2, 228/14, 228/16, 545/3, 549/1, 550/1, 550/3,
550/4;
Gemarkung Gommern
das bauplanungsrechtliche
Einvernehmen der Gemeinde nach § 75 Satz 4 SächsBO zu
erteilen.
Herr Opitz und Herr
Pautzsch sprachen kurz zum Bauvorhaben der Warenhauskette.
Ab 19:38 Uhr war Herr
Lamprecht anwesend. (20)
Anschließend äußerten sich
einige Stadträte zur Baumaßnahme.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
2 |