Sitzung: 27.02.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 014/2014
Der Stadtrat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8, § 9 Abs. 2a sowie § 13 Abs. 1 u. 3 BauGB den Bebauungsplan EZHL 01/1 „Einzelhandelssteuerung“ mit folgendem Geltungsbereich aufzustellen:
Unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes
Herr Opitz informierte zum Verfahrensstand.
Anschließend wurden u.a. Fragen zum Zeitpunkt der Aufstellung und zur Beschleunigung des Verfahrens gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |