Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8, § 9 Abs. 2a sowie § 13 Abs. 1 u. 3 BauGB den Bebauungsplan EZHL 01/1 „Einzelhandelssteuerung“ mit folgendem Geltungsbereich aufzustellen:

 

Unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB innerhalb des gesamten Stadtgebietes

 

 


 

Herr Opitz informierte zum Verfahrensstand.

 

Anschließend wurden u.a. Fragen zum Zeitpunkt der Aufstellung und zur Beschleunigung des Verfahrens gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0