Herr Opitz gab den Anwesenden die Nachfolgende Änderung der Haushaltssatzung als Kopie zur Kenntnisnahme:

 

Nach Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde LK SSOE ist im § 1 der Haushaltssatzung der Stadt Heidenau ein offensichtlicher Schreibfehler gem. § 42 VwVfG[1] zu korrigieren und der Stadtrat entsprechend zu informieren.

 

 

Die Korrektur des § 1 der Haushaltssatzung ist bereits vor der Ausfertigung und Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt.

 

 

Innerhalb des § 1 der Haushaltssatzung ist nachfolgender Text auszutauschen:

 

                                                                                                                                         streiche:

-         Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf                                                        127.990 EUR

-         Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf                                                                  42.120 EUR

-         Gesamtergebnis auf                                                                                                170.110 EUR

 

                                                                                                                                       einfügen:

-         Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf                                                         74.710 EUR

-         Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf                                                                114.910 EUR

-         Gesamtergebnis auf                                                                                                189.620 EUR

 

 

[1] § 42 VwVfG – 'Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. …'

 

 

Anschließend informierte Herr Opitz zu der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtratswahl am 25.05.2014.

 

Frau Franz sprach kurz dem Regen- und Hochwasserpumpwerk Süd (Reparatur Schieber), der Einziehung der Oststr. und dem Weiterbau der Parkstraße in Großsedlitz.

 

Herr Stadtrat Bläsner hinterfragte die Gründung des Jugendbeirates. Zur Begehung von Grundstücken in Gommern fragte Herr Leichsenring. Dieser bat auch um die Sicherung des Grundstückes Lugturmstr. 2.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers dankte dem Bauhof für die Arbeit am Radweg des Schwarzen Weges/ Waldstraße. Ebenso regte er an den Bolzplatz hinter der Heinrich-Heine-Grundschule mit künftigen ILE-Mitteln zu sanieren.

 

Um Informationen zum Verkauf der Gartensparten und der Weiternutzung der Richterschule  bat Herr Stadtrat Schürer. Er wies auch darauf hin, den Schotterfußweg an der B 172 zu erneuern.

 

Anschließend fragte Herr Stadtrat Leichsenring, warum die Geschwindigkeitsreduzierung auf der B172 erforderlich war. Das die Grünphase an der Kreuzung Gabelsbergerstr. / B172 viel zu kurz sei, bemängelte Herr Stadtrat Neumann. Die Neusetzung des Überfahrschutzes in Höhe der STAR-Tankstelle, regte Herr Stadtrat Wolf erneut an.

 



[1] § 42 VwVfG – 'Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. …'