Sitzung: 27.02.2014 Stadtrat
Herr Opitz gab den
Anwesenden die Nachfolgende Änderung der Haushaltssatzung als Kopie zur
Kenntnisnahme:
Nach Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde LK SSOE ist im § 1 der Haushaltssatzung der Stadt Heidenau ein offensichtlicher Schreibfehler gem. § 42 VwVfG[1] zu korrigieren und der Stadtrat entsprechend zu informieren.
Die Korrektur des § 1 der Haushaltssatzung ist bereits vor der Ausfertigung und Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt.
Innerhalb des § 1 der Haushaltssatzung ist nachfolgender Text auszutauschen:
streiche:
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Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 127.990 EUR
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Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 42.120 EUR
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Gesamtergebnis auf 170.110 EUR
einfügen:
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Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 74.710 EUR
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Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 114.910 EUR
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Gesamtergebnis auf 189.620 EUR
[1]
§ 42 VwVfG – 'Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche
offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. …'
Anschließend informierte
Herr Opitz zu der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtratswahl am
25.05.2014.
Frau Franz sprach kurz dem
Regen- und Hochwasserpumpwerk Süd (Reparatur Schieber), der Einziehung der
Oststr. und dem Weiterbau der Parkstraße in Großsedlitz.
Herr Stadtrat Bläsner
hinterfragte die Gründung des Jugendbeirates. Zur Begehung von Grundstücken in
Gommern fragte Herr Leichsenring. Dieser bat auch um die Sicherung des
Grundstückes Lugturmstr. 2.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
dankte dem Bauhof für die Arbeit am Radweg des Schwarzen Weges/ Waldstraße.
Ebenso regte er an den Bolzplatz hinter der Heinrich-Heine-Grundschule mit
künftigen ILE-Mitteln zu sanieren.
Um Informationen zum
Verkauf der Gartensparten und der Weiternutzung der Richterschule bat Herr Stadtrat Schürer. Er wies auch
darauf hin, den Schotterfußweg an der B 172 zu erneuern.
Anschließend fragte Herr
Stadtrat Leichsenring, warum die Geschwindigkeitsreduzierung auf der B172
erforderlich war. Das die Grünphase an der Kreuzung Gabelsbergerstr. / B172
viel zu kurz sei, bemängelte Herr Stadtrat Neumann. Die Neusetzung des Überfahrschutzes
in Höhe der STAR-Tankstelle, regte Herr Stadtrat Wolf erneut an.
[1] § 42 VwVfG – 'Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. …'